Reisedokumente
Unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts sind die Staatsangehörigen der Staaten der Europäischen Union vom Visumzwang befreit. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis reicht für die Einreise als Besucher, Tourist aus. Für Kinder muss ein Kinderausweis mitgeführt werden.
Um in Italien eine Arbeit aufzunehmen, ist eine vorherige Besorgung einer Arbeitserlaubnis bei der Einreise nicht nötig. Die vorläufige Aufenthaltdauer beträgt 3 Monate. Wollen Staatsangehörige eines EU-Landes länger als 3 Monate bleiben, muss bei der für den Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Ebenso wird der Nachweis über Abschluss einer Krankenversicherung verlangt.
(Quelle: Auswärtiges Amt - Deutschland)
Versicherungen
In Italien wurde auch die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die "European Health Insurance Card (EHIC)" ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111). Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Die Vorlage dieser Karte garantiert die Übernahme bzw. die Erstattung der entstandenen Kosten vor Ort. Andere Staatsbürger sollten eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Arztbesuche müssen in der Regel in bar oder per Kreditkarten bezahlt werden.
(Quelle: AOK Deutschland)
Impfungen
Im internationalen Reiseverkehr gibt es für Italien keine Impfvorschriften. Für Kinder sollte ein Impfschutz gemäß Impfkalender vorliegen. Eine Überprüfung und eventuelle Auffrischung der Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio ist auch für Erwachsene sinnvoll.
Ärztliche Behandlung &
Medikamente im Notfall
Alle grösseren Ortschaften und Städte verfügen über einen ärztlichen Notdienst. Auskunft hierüber erhält man in den örtlichen Telefonbüchern. In dringende Notfällen verständigt man über die Telefonnummer 112 den Notarzt. Medikamente erhält man in den Apotheken, die auch nachts und an Sonn- und Feiertagen über den Nacht- und Sonntagsdienst geöffnet haben. Apotheken sind in Italien im allgemeinen Montags bis Samstags, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten in Italien sind sehr unterschiedlich. Viele Supermärkte haben am Samstag nachmittag, manche auch sonntags früh geöffnet. Zahlreiche
Geschäfte sind während der Mittagszeit zwischen 13.00 und 16.00, bzw. 14.00 und 17.00 Uhr geschlossen.
Auch abends ist der Geschäftsschluss nicht einheitlich geregelt. Viele Geschäfte haben vor allem im Sommer bis 22.00 Uhr geöffnet. In der Regel kann man von folgenden Öffnungszeiten ausgehen:
Banken in Italien sind geöffnet Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 13:30 und 15:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 13:30 und 14:45 bis 15:45 Uhr. Büros haben Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr.
Die Öffnungszeiten der Geschäfte sind werktags von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 15:30 bis 19:30 Uhr (in Süditalien von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr). In Süditalien sind die
Lebensmittelgeschäfte in der Sommerperiode von 7:30 bis 13:30 und von 17:30 bis 20:00 Uhr geöffnet. Die Läden sind meistens montags einen halben Tag geschlossen.
Stromversorgung
Elektrizität: 220 V Wechselstrom. Gerätestecker/Steckdosen entsprechen in der Regel der Euro-Norm.
Haustiere
Sie brauchen einen EU-Heimtierausweis ("Tierpass"), wenn Sie mit Hund oder Katze oder einem anderen Haustier nach Italien reisen möchten. Einen solchen Tierpass bekommt man beim Tierarzt, der auch die dafür obligatorische Tollwutimpfung vornehmen kann, soweit noch nicht vorhanden. Dieser Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Dies kann durch eine Tätowierung oder einem Mikrochip erfolgen, wobei die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen werden muss. Neben diesem Dokument muss ein tierärztlicher Nachweis (nicht älter als 30 Tage) über einen gültigen Impfschutz mitgeführt werden.
Zollbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Tabakwaren und Spirituosen gelten die in der EU üblichen Bestimmungen.
Dokumente für Autos, Motorräder und Anhänger:
Führerschein, Zulassungsschein und eine internationale Versicherung (grüne Versicherungskarte) für Fahrzeuge und Anhänger.